Investmentfonds können grundsätzlich in offene
und geschlossene Fonds eingeteilt werden. Offene Fonds sind mittlerweile
weitestgehend auch unerfahreneren Anlegern bekannt, da Fondsprodukte wie
Aktienfonds oder Rentenfonds auch in Altersvorsorgeprodukten mit staatlicher
Förderung oder in Kombination schlicht als Banksparpläne angeboten werden.
Etwas anders sieht es dagegen mit geschlossenen Fonds aus. Diese besitzen -
gerade bei unerfahrenen Anlegern – weit weniger Bekanntheitsgrad. Auch wenn die
Schlagworte oft gehört werden, so müssen die meisten Anleger bei detaillierten
Erklärungen passen. Für die erfahrenen privaten wie auch die institutionellen
Anleger hingegen stellen
geschlossene Fonds unter bestimmten Voraussetzungen
eine ideale Ergänzung für vorhandene Depots dar. Geschlossene Fonds sind im
Unterschied zu den offenen Fonds nur eingeschränkt handelbar. So werden die
Anteile während der Zeichnungsphase ausgegeben und anschließend wird der Fonds
„geschlossen“, d.h. eine Handelbarkeit der Anteile ist nicht mehr (oder nur mit
großen Abstrichen über einen Sekundärmarkt) gegeben. Den Kapitalrückfluss bei
geschlossenen Fonds erhält der Anleger nicht über den Verkauf der Anteile
sondern über die regelmäßigen Ausschüttungen, die nach einigen Jahren das
eingesetzte Kapital übersteigen. Geschlossene Fonds verfügen im Gegensatz zu
offenen Fonds nur über eine sehr begrenzte Auswahl an Anlagegütern. Während
z.B. Aktienfonds weltweit in alle verfügbaren Märkte mit vielen Underlyings und
verschiedenen Risikoprofilen investieren, liegen bei geschlossenen Fonds oft
nur ein oder einige wenige Anlagegüter zugrunde. Beispiele hierfür sind
geschlossene
Immobilienfonds (meist nur ein Objekt oder ein Zentrum mit
mehreren vermieteten Einheiten), Windkraftfonds (ein Objekt, z.B. ein
Windradpark an der Nordseeküste) oder auch Schiffsfonds (ein bestimmtes Schiff
einer Reederei).